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- Veröffentlicht am Freitag, 03.04.2009
Finanzielle Handlungsfähigkeit wiedergewinnen.
Pro Kierspe: Ausgeglichener Haushalt nicht darstellbar. Verantwortungs- und maßvoll wirtschaften.
Am 31.03.2009 wurde dem Rat der Haushalt 2009 vorgelegt. Wir hätten uns gewünscht, das die Verwaltung den Haushaltsentwurf zurückzieht, einen neuen, realistischen Entwurf erarbeitet, und diesen dem Rat erneut zur Verabschiedung vorlegt. Nun hat der Rat diese Arbeitsgrundlage einstimmig beschlossen, wie sie vorgelegt wurde. Mit viel Hoffnung aber geringerer Zuversicht müssen wir nun alle in den kommenden Jahren daran arbeiten, die finanzielle Situation Kierspes zu stabilisieren und zu verbessern.
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 18.03.2009
Umweltbeauftragter sollte Mitarbeiter der Verwaltung sein.
Pro Kierspe nimmt mit Rücksicht auf den angespannten Haushalt Abstand von einer Neueinstellung.
Am 08.01.2009 haben wir gem. § 24 (1) GO NW angeregt, daß die Stadt Kierspe einen Umweltbeauftragten einstellt, der zentraler Ansprechpartner für Verwaltung und Bürgerschaft in allen Fragen des Umweltschutzes ist.
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- Veröffentlicht am Montag, 09.03.2009
Erschließungsarbeiten in Östlich Rathaus weiterhin rechtswidrig
Pro Kierspe bemängelt Ignoranz und Kungelei der Stadtverwaltung.
Die teilweise hanebüchenen Einschätzungen bezüglich der rechtlichen Entwicklung am Haunerbusch sind der Stadtverwaltung anscheinend samt und sonders von ihrem Rechtsbeistand in die Feder diktiert worden. Der Herr Bürgermeister glänzte – wie schon erwähnt – bei der Verhandlung vor dem OVG durch Abwesenheit und sein Rechtsbeistand hat sich bekanntlich in dieser Sache bereits mehrfach geirrt.
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 05.03.2009
Illegaler Schwarzbau in Östlich Rathaus
Pro Kierspe kritisiert vorsätzlichen Gesetzesverstoß der Stadtverwaltung
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW leider der Bebauungsplan Östlich Rathaus "an mehreren beachtlichen Mängeln, von denen jedenfalls einer dazu führt, daß der Bebauungsplan insgesamt für ungültig und damit gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO für unwirksam zu erklären ist."[1]
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- Veröffentlicht am Montag, 16.02.2009
OVG hebt Bebauungsplan "Östlich Rathaus" auf.
Schallende Ohrfeige für Bürgermeister Frank Emde. Niederlage sollte ein Anlaß für einen Schlußpunkt sein.
In dem Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Östlich Rathaus der Stadt Kierspe, das unser Mitglied Bernd Windisch mit unserer Unterstützung angestrengt hatte, fand am 12.02.2009 vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine mündliche Verhandlung statt.
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 05.02.2009
Pro Kierspe regt die Einrichtung eines Friedwaldes in Kierspe an
Teilweise Umwandlung des Ehrenhains wäre zeitnah umzusetzen.
Nach § 15 (6) BestG NRW kann die Asche verstorbener Menschen in einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich durch Verstreuung beigesetzt werden, sofern diese Art der Beisetzung von Todes wegen verfügt und der Behörde dieses nachgewiesen wird und die Beisetzung bodennutzungsrechtlich zulässig ist.