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- Veröffentlicht am Samstag, 02.04.2022
Aufwandsentschädigung für Feuerwehr neu geregelt!
FWG: Regelung zeigt eine große Wertschätzung der Stadt für ihre Feuerwehr.
Nach mehreren Anläufen hat der Hauptausschuß der Stadt Kierspe am 15.03.2022 einstimmig eine Neuregelung der Aufwandsentschädigung für die Feuerwehr Kierspe beschlossen. Ausschlaggebend dafür war unser Antrag vom September 2020, nachdem aber im Juni 2021 nur die Spitzenpositionen Wehrleiter und Stellvertretender Wehrleiter neu geregelt wurden. Aber immerhin wurde damals angeregt, auch über andere Positionen nachzudenken und auch diese in die Aufwandsentschädigung mithineinzunehmen. Dies ist nun erfolgt und die Höhe der neuen Regelung zeigt, wie gewaltig die Wertschätzung des Rates der Stadt Kierspe für seine Feuerwehr ist!
Die Gesamtsumme ist mehr als doppelt so hoch wie bisher.
Folgendes wurde beschlossen (gültig ab 01.04.2022): Die Aufwandsentschädigung der Feuerwehr ist zukünftig die Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gekoppelt. Der Grundbetrag ist z.Z. 275 € (= 100%). Der Wehrleiter bekommt 300%, sein Stellvertreter 100%. Die Einheitsführer der Löschzüge (2 × LZ 1 Stadtmitte, 1 × LZ 3 Rönsahl, 1 × LZ 4 Vollme, 1 × LZ 4 Neuenhaus) bekommen 50%, die Leiter der Jugendfeuerwehr, der Kinderfeuerwehr, des Spielmannszuges sowie der Verantwortliche für die Brandschutzerziehung und der Verantwortliche Internet und Kommunikation bekommen 25%. Die Gesamtsumme beläuft sich im Jahr auf 25.575 € und ist damit mehr als doppelt so hoch wie bisher.
Erster Vorstoß war 2009, 2020 der nächste, jetzt beschlossen.
Bereits 2009, als wir noch nicht im Rat vertreten waren, hatten wir angeregt, eine ähnliche Aufwandsentschädigung zu beschließen wie diese jetzt. Wir hatten uns orientiert u.a. an Olpe, die damals schon breiter gefächert und nicht nur Wehrleiter und Stellvertretenden Wehrleiter ausgerichtet war. Manches braucht anscheinend Zeit, um sich durchzusetzen. Wir freuen uns jedenfalls, daß unsere Anregung von damals und auch unser erneuter Vorstoß vor knapp zwei Jahren nun endlich Früchte getragen hat.
Finanzieller Aufwand beträchtlich aber notwendig
Diese Reform der Aufwandsentschädigungen fordert ein beträchtliches finanzielles Engagement der Stadt Kierspe. Dies ist jedoch aus unserer Sicht absolut vertretbar, denn die Sicherstellung des Brandschutzes ist nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) eine Pflichtaufgabe. Mit anderen Worten: Ist eine Freiwillige Feuerwehr nicht mehr existent, muß die Stadt eine Pflichtfeuerwehr, alternativ eine hauptamtliche Feuerwehr, gründen, was Kierspe wesentlich teurer käme, als diese vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Angehörigen unserer Freiwilligen Feuerwehr leisten zur Sicherstellung des Brandschutzes einen unverzichtbaren Beitrag. Sie müssen dafür erhebliche Einschränkungen in ihrem Privatleben und hohe persönliche Risiken in Kauf nehmen, denn sie sind nicht nur an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr einsatzbereit, sondern sie müssen auch noch an vorgegebenen Übungsstunden und Lehrgängen, sowie natürlich an den realen Einsätzen teilnehmen. Umso mehr die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr.
Motivation ist der Schlüssel zum Engagement.
Die individuelle Motivation der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ist sicherlich nicht finanzieller Art. Jedoch haben Geldfragen einen entscheidenden Einfluß auf das Ehrenamt in direkter und indirekter Art und Weise.
Ein maßvoller geldwerter Vorteil für die Leistungen der Mitglieder als Ausgleich für private Aufwendungen ist geeignet, diese an die Feuerwehr zu binden bzw. neuen Mitgliedern die Entscheidung für das Ehrenamt Feuerwehr zu erleichtern. Grundsätzlich kommen u.a. Entschädigungszahlungen, geldwerte Vorteile, Steuerermäßigungen und gestufte Versicherungsleistungen in Frage.
In diesem Zusammenhang kommt hier auch der Ehrenamtskarte NRW eine große Bedeutung zu. Sie soll dazu dienen, ehrenamtliches Engagement zu fördern und wird an Menschen ausgegeben, die sich in überdurchschnittlichem Maße im Gemeinwesen engagieren, was insbesondere auch auf die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zutrifft. Am 08.05.2009 haben wir dies bereits angeregt und am 01.01.2010 wurde sie in Kierspe eingeführt. Momentan fristet sie jedoch in Kierspe eher ein Mauerblümchen-Dasein. Hier gibt es noch viel zu tun.