Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr Kierspe sichern!

FWG will mit umfangreichem Konzept die Motivation fördern und für Nachwuchs sorgen!
Kierspe

Bürgermeisterkandidat Jörg Hentschel und Fraktionsvorsitzender Peter Christian Schröder wollen ein umfangreiches Motivationsförderungs- und Nachwuchssicherungs-Konzept.

Wir machen uns Sorgen um die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr in Kierspe. Zwar befindet sich der Feuerschutz in Kierspe auf einem anerkannt guten Niveau. Dies zeigt auch der Brandschutzbedarfsplan, der in der 2. Fortschreibung am 09.06.2015 vom Rat der Stadt Kierspe beschlossen wurde. Es werden viele Anstrengungen unternommen, um die räumliche Unterbringung, die Ausstattung und den Fahrzeugbestand der Feuerwehr zu optimieren.

Allerdings sagt er nichts über die reale Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aus. Diese ist in hohem Maße abhängig von der Anzahl, Qualifikation, Verfügbarkeit und dem Engagement der ehrenamtlichen Mitglieder.

Im Brandschutzbedarfsplan wird klar gesagt, daß die Tagesverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr Kierspe immer schwieriger wird. In Punkt 7.1 wird ausgeführt:

„Hintergrund sind die teilweise weiten Wege zur Arbeitsstelle aber auch die Tatsache, daß die Personalzahl in den Zügen in den letzten Jahren immer weiter abgenommen hat. Nur dank der starken Zahlen im Bereich der Jugendfeuerwehr konnte bisher ein dramatischer Einbruch verhindert werden. Auf Grund dieser Tatsache ist auch der Feuerwehr klar, daß Maßnahmen getroffen werden müssen, die nicht ausschließlich technischer Natur sind.“

In Punkt 9 wird weiter ausgeführt:

„Der Soll-Ist-Vergleich zeigt, daß ein Defizit in der Personalstärke vorhanden ist. Die Wehrleitung sieht hier besonders im Bereich der Tagesalarmierung Defizite. Die Grundsicherung im Außenbereich wird ebenfalls kaum oder gar nicht erreicht. Hier muß die Stadt Kierspe in Abstimmung mit der Wehrleitung konkrete Maßnahmen ergreifen, um mehr Personal für die Feuerwehr zu gewinnen.“

Diese nachhaltig negative Entwicklung gibt Anlaß zu der Befürchtung, daß sich der Trend fortsetzt. Es handelt sich zwar nicht um eine Kierspe-spezifische, sondern um eine bundesweite Problematik, nichts desto trotz ist Kierspe aber nun gefordert, diesem Trend entgegenzuwirken.

Aus diesem Grunde haben Bürgermeisterkandidat Jörg Hentschel und Fraktionsvorsitzender Peter Christian Schröder einen entsprechenden Fraktionsantrag an den Rat der Stadt Kierspe gestellt, in dem die Verwaltung beauftragt wird, ein umfangreiches Motivationsförderungs- und Nachwuchssicherungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr Kierspe zu erarbeiten und dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.

„Motivation ist der Schlüssel zum Engagement.“

Die individuelle Motivation der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ist sicherlich nicht finanzieller Art. Jedoch haben Geldfragen einen entscheidenden Einfluß auf das Ehrenamt in direkter und indirekter Art und Weise.

Ein maßvoller geldwerter Vorteil für die Leistungen der Mitglieder als Ausgleich für private Aufwendungen ist geeignet, diese an die Feuerwehr zu binden bzw. neuen Mitgliedern die Entscheidung für das Ehrenamt Feuerwehr zu erleichtern. Grundsätzlich kommen u.a. Entschädigungszahlungen, geldwerte Vorteile, Steuerermäßigungen und gestufte Versicherungsleistungen in Frage. Ein paar Beispiele:

  1. Ehrenamtskarte NRW
    Die Ehrenamtskarte NRW soll an Menschen ausgegeben werden, die sich in überdurchschnittlichem Maße im Gemeinwesen engagieren, was insbesondere auch auf die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zutrifft. Am 08.05.2009 haben wir die Einführung der Ehrenamtskarte angeregt und am 01.01.2010 wurde sie in Kierspe eingeführt.
  2. Krankenzusatzversicherung
    Die Einführung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung für alle aktiven ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kierspe könnte auf einem Ansatz der Stadt Lindlar fußen, die als erste Feuerwehr eine solche Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte und Heilpraktikerbehandlungen für ihre Feuerwehrangehörigen eingeführt hat.
  3. Zusatzrente
    Die Einführung einer Zusatzrente für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr könnte als Zahlung eines städtischen Zuschusses in eine private Rentenversicherung geleistet werden. ie im Einzelfall „kleinen“ Geldbeträge haben eine Anreizwirkung und signalisieren – über den finanziellen Wert hinaus – eine besondere symbolische Anerkennung. Dieses Vorhaben könnte insbesondere für den Feuerwehrnachwuchs bzw. für dessen Rekrutierung Bedeutung haben.
  4. Aufwandsentschädigungen
    Nach § 22 BHKG können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten. Z.Z. trifft dies nur auf den Wehrführer und den Stellv. Wehrführer zu. Eine Möglichkeit wäre es, dies System zu aktualisieren und ggf. zu erweitern auf Funktionsträger.
  5. PKW-Führerschein
    Für Mitglieder der Jugendfeuerwehr könnte man eine kostenfreie Führerscheinausbildung der Klasse „B“ für PKW ab dem 17. Lebensjahr anbieten. Die Stadt würde dann einen Maximalbetrag zum Erwerb des Führerscheins übernehmen. Sollten die Kosten des Erwerbs des Führerscheins unter dem Maximalbetrag liegen, würden nur die tatsächlichen Kosten übernommen, liegen die Kosten über dem Maximalbetrag, müßten die restlichen Kosten selbst übernommen werden.
    Voraussetzung wäre eine Verpflichtung von fünf Jahren im Dienste der Freiwilligen Feuerwehr. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden müßte eine Rückzahlung in Höhe von 1/5 des gezahlten Betrages für jedes Jahr nicht geleisteter Dienstzeit erfolgen..
  6. Kostengünstiges Trainingsangebot in einem örtlichen Fitnessstudio
    Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr könnte die Stadt mit einem örtlichen Fitnessstudio einen Rahmenvertrag abschließen, der ein sehr kostengünstiges Training ermöglicht. Der Differenzbetrag zwischen dem vergünstigten und dem eigentlichen monatlichen Mitgliedsbeitrag würde dabei von der Stadt übernommen.
  7. Kostenlose Nutzung des Räukepütts
    Der Besuch des Räukepütts könnte für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr kostenlos gemacht werden.
  8. Arbeitgeber-Förderung
    Da es immer wieder (z.T. nachvollziehbare) Probleme mit Arbeitgebern von Angehörigen der Feuerwehr gibt, könnte diesen Rabatt gewährt werden bei Gewerbe- und Grundsteuer, Abfall, Wasser etc.
  9. Betreuungsangebot für Kinder von Feuerwehrangehörigen im Einsatz
    Ein nicht zu unterschätzendes Problem für Angehörige der Feuerwehr ist die Kinderbetreuung im Falles eines Einsatzes. Dafür könnte ein spezielles Betreuungsangebot geschaffen werden (Kindergarten, OGS, Grundschule).
  10. Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit intensivieren
    Die Arbeit mit Kindern ab sechs Jahren ist die beste (und kostengünstigste) Möglichkeit, Nachwuchs zu „generieren“. Als „Vorreiter“ für die Kinderfeuerwehr in NRW haben wir in Kierspe eine durchweg positive Resonanz in der Öffentlichkeit und eine sehr hohe Nachfrage aus der Bevölkerung, die aufgrund personellen Mangels z.Z. nicht befriedigt werden kann.
  11. Dienstliche Ausrüstung wird von der Stadt zur Verfügung gestellt
    Z.Z wird die Dienstkleidung für Angehörige der Feuerwehr von diesen selbst bezahlt bzw. z.T. über die Fördervereine finanziert, die aber auch zum größten Teil aus den Angehörigen der Feuerwehr selbst besteht.
    Wenn Dienstbesprechungen, Fortbildungen und sonstige Veranstaltungen im Dienstanzug befohlen werden, muß dieser auch von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Zu dem schon eklatant hohen persönlichen Zeitaufwand ist eine derartige finanzielle Belastung für Angehörige der Feuerwehr nicht weiter hinnehmbar!
Kierspe
Finanzieller Aufwand beträchtlich aber notwendig

Natürlich fordern o.g. Maßnahmen ein beträchtliches finanzielles Engagement der Stadt. Dies ist jedoch aus unserer Sicht absolut vertretbar, denn die Sicherstellung des Brandschutzes ist nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) eine Pflichtaufgabe. Mit anderen Worten: Ist eine Freiwillige Feuerwehr nicht mehr existent, muß die Stadt eine Pflichtfeuerwehr, alternativ eine hauptamtliche Feuerwehr, gründen, was Kierspe wesentlich teurer käme, als diese vorgeschlagenen Maßnahmen.

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr leisten zur Sicherstellung des Brandschutzes einen unverzichtbaren Beitrag. Sie müssen dafür erhebliche Einschränkungen in ihrem Privatleben und hohe persönliche Risiken in Kauf nehmen, denn sie sind nicht nur an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr einsatzbereit, sondern sie müssen auch noch an vorgegebenen Übungsstunden und Lehrgängen, sowie natürlich an den realen Einsätzen teilnehmen. Umso mehr die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr.

Kierspe
Feuerwehrausschuß

Überlegenswert wäre neben vorgenannten möglichen Maßnahmen die Einrichtung eines „Feuerwehr-Ausschusses“ als Unterausschuß des Hauptausschusses. In einem solchen kommunalpolitischen Gremium könnten die Vertreter aller Ratsfraktionen zukünftig die Entwicklung der Feuerwehr und insbesondere die des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr begleiten und politische Beschlüsse des Stadtrates vorbereiten. Mit der Lenkungsgruppe für den Bau des Feuerwehrhauses haben wir ja entsprechend gute Erfahrungen gemacht. Der Stadtbrandinspektor könnte/sollte hier ständiges beratendes Mitglied werden.

Sachbearbeiter Freiwillige Feuerwehr

Für die Belange und Unterstützung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr sollte eine Stelle für die Sachbearbeitung der Freiwilligen Feuerwehr eingerichtet und mit einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kierspe besetzt werden. Zu seinen Tätigkeiten sollte u.a. gehören:

  • die Entwicklung/Umsetzung eines Personalgewinnungskonzeptes;
  • die Betreuung und Motivation der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr;
  • Verwaltung von Personalakten und Abwicklung von Personalvorgängen;
  • Verwaltungsunterstützung der Kinder- und Jugendfeuerwehr;
  • die Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation des Ehrenamtes der Freiwilligen Feuerwehr;
  • die administrative Unterstützung der Leitung/der Zugführungen der Feuerwehr;
Hauptamtlicher Gerätewart

Im Brandschutzbedarfsplan Punkt 9 wird zudem klar ausgeführt:

„Aufgrund der immer umfangreicher werdenden, gesetzlich vorgeschriebenen, Prüfungen und Wartungen an technischen Geräten ist die Planung vorzunehmen, diesen Arbeitsaufwand durch einen hauptamtlichen Gerätewart aufzufangen.“

Dies ist bis heute allerdings nicht geschehen. Auch dies ist ein Punkt, der als Entlastung und Motivation der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen angesehen werden muß.


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