Überwachung mit Kameras rechtswidrig!

FWG fordert die Stadtverwaltung auf, ihr Handeln unverzüglich einzustellen und dies öffentlich bekanntzugeben.
Kierspe

In der Meinerzhagener Zeitung fand sich am 11.04.2020 ein Artikel „Partys auf einem versteckten Lagerplatz im Wald des Halzenbachtals“. Auch auf → come-on.de wurde er (unter einer anderen Überschrift) veröffentlicht. – Wir wundern uns über die Unvernunft der mutmaßlich Feiernden, sind aber bei genauerem Hinsehen alarmiert, denn der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Kierspe kündigt in dem Zeitungsartikel an, daß „weiterhin versucht (wird) zu ermitteln, wer dieses versteckte Lager mitten im Wald eingerichtet und genutzt hat. Dafür würden auch sogenannte Wildkameras eingesetzt.“ Für uns ist angesichts dieser Ankündigung klar:

  • Der Einsatz von Wildkameras für solche Zwecke durch öffentliche Behörden ist rechtswidrig.
  • Ausschließlich für zufällig aufgezeichnete Straftaten ist die Nutzung von Aufnahmen einer Wildkamera zulässig. Dies steht jedoch unter Richtervorbehalt.

Natürlich müssen Gesetze, Verordnungen und jegliche Normen unserer Gesellschaft ausnahmslos eingehalten werden. Allerdings ist dies keine Einbahnstraße und gilt auch für die Kiersper Stadtverwaltung!

Bürgerrechte verletzt – Keine Verhältnismäßigkeit gegeben

Diese Aussage des Ordnungsamtsleiters jedoch läßt jeglichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vermissen. Streng geschützte Bürgerrechte würden schwer verletzt und angetastet. Dies ist nur in sehr strengen Grenzen möglich, die hier deutlich überschritten wird. Dies sollte eigentlich auch dem Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Kierspe bekannt sein! Solche Äußerungen macht man als Leiter einer Ordnungsbehörde nicht mal im Scherz!

Jetzt ist der Vorgesetzte des Ordnungsamtsleiters gefragt. Das ist der Bürgermeisterkandidat Olaf Stelse, der gemäß Geschäftsverteilungsplanes für das Ordnungsamt mit verantwortlich zeichnet. Unser Fraktionsvorsitzender Peter Christian Schröder hat Herrn Stelse daher aufgefordert, das rechtswidrige Gebaren des Ordnungsamtes der Stadt Kierspe unverzüglich zu unterbinden und die Ankündigung der Maßnahme öffentlich zurückzunehmen.


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