Haushalt 2021: Ins Plus getrickst!

FWG: Corona-Haushalt 2021 wurde uns vom Land oktroyiert.

Vorab: auf Beschluß aller Fraktionen gibt es die bei einer Haushaltsverabschiedung gehaltenen Reden der Fraktionsvorsitzenden für diesen Haushalt 2021 nicht. Der auch für uns nachvollziehbare Grund ist die Corona-Pandemie, aufgrund derer wir die Ratssitzung nicht länger als nötig machen wollen.

Ursprünglich sollte der Haushalt 2021 -267 T€ ausweisen. Dann, in den Haushaltsberatungen, auf einmal über -400 T€ und jetzt zum Schluß 4 T€ „Plus“.

Ohne das „Covid-Isolierungsgesetz“ sähe der Haushalt 2021 mit über -2 Mio € weit schlimmer aus und zeigt, daß wir auch ohne Covid-Isolierungsgesetz (s.Fußnote) immer noch auf Gedeih und Verderb abhängig vom Land NRW sind. Aber auch die 4 T€ „Plus“ sind nur finanztechnischer Art, nämlich getrickst.

Wir können dem Haushalt 2021 nicht zustimmen:
  • das Konnexitätsprinzip wird immer noch nicht eingehalten.

  • die Altschulden bleiben weiterhin ein Problem. Die Isolierung der Schulden ist nur eine Hilfe, den Haushalt auf dem Papier auszugleichen. Wir haben dadurch aber keinen Cent mehr auf dem Konto.
  • statt personelle Engpässe auszugleichen, gibt es weiter Personalabbau.
  • das Verhalten des Märkische Kreis ist unter aller Sau: entgegen des Beschlusses des Kreistages von 2017, 10 Mio € Ausgleichsrücklage an die Kommunen auszuschütten, summiert man diese lieber weiter auf den Konten des Kreises.

Fazit

Auch der Corona-Haushalt 2021 wurde uns vom Land oktroyiert. Wie in den letzten Jahren auch, stimmen die mathematischen Additionen, die Inhalte aber nicht. Die Summen des Haushalts spiegeln nach wie vor den Druck des Landes wieder, unseren Haushalt auszugleichen. Solange aber Bund und Land ihren Verpflichtungen den Kommunen gegenüber nicht nachkommen, werden wir auch dem Haushalt nicht zustimmen können, denn dieser ist der Ausdruck dessen, was wir ablehnen.


Fußnoten

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zum 30.09.2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften erlassen. Das Gesetz soll den Kommunen ermöglichen, finanzielle Schäden (Einnahmeausfälle und Mehrausgaben) in den durch die Corona-Pandemie belasteten Haushalten separat auszuweisen, um die Haushalte zu stabilisieren. Die infolge der Corona-Pandemie vorhersehbare haushaltstechnische Schieflage der Kommunen soll somit abgemildert und die kommunale Handlungsfähigkeit perspektivisch abgesichert werden.


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