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- Veröffentlicht am Montag, 19.11.2018
Hundesteuer: Befreiung für Dienst, Rettungs- und Jagdhunde
FWG stellt Änderungsantrag für Hundesteuersatzung. (Update 28.11.2018)
Bild: _dChris / flickr.com
Als ältester Freund des Menschen wurden und werden Hunde vielfach eingesetzt. Sie sind z.B. im staatlichen Bereich, beispielsweise als Polizei- oder Zollhund zum Aufspüren von Sprengstoff, Drogen und Leichen, zum Stellen von Tätern oder zum Schutz ihrer Besitzer tätig. Aber auch im Rettungsdienst sind Hunde zu finden. Sie helfen bei der Suche nach vermißten Personen oder in der Wasserrettung. Die ehrenamtliche Ausbildung erfordert viel Zeit und Geduld für Hund und Hundeführer und schließt ab mit einer Rettungshundeprüfung.
Jagd ohne Hund ist Schund
Im jagdlichen Bereich werden ebenfalls Hunde eingesetzt. Sie sind Jagdhelfer, die mit ihren Jagdhundeführern Aufgaben des Jagdschutzes wahrnehmen. So werden sie z.B. auch eingesetzt zur Nachsuche bei Wildunfällen oder um Wiesen nach Rehkitzen abzusuchen, bevor Bauern mit dem Mähen beginnen. Das ist aktiver Tier- und Naturschutz und eine verantwortungsvolle Jagd ist ohne brauchbare Hunde nicht möglich.
Hundesteuerbefreiung für Dienst-, Rettungs- und Jagdhunde
Aus unserer Sicht sollte deshalb für Dienst-, Rettungs- und Jagdhunde in Zukunft keine Hundesteuer mehr bezahlt werden müssen. Sie sind in öffentlichem Interesse tätig. Als die Stadtverwaltung die Novellierung der Hundesteuersatzung auf die Tagesordnung setzte, haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt.
Am 20.11.2018 wird im Hauptausschuß vorberaten und am 27.11.2018 im Rat darüber beschlossen.
Update
Am 20.11.2018 wurde unser Antrag im Hauptausschuß ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen.
Am 28.11.2018 wurde unser Antrag im Rat ohne Gegenstimme angenommen. Damit ist die neue Satzung inkraft, in der für Dienst-, Rettungs- und Jagdhunde eine Steuerbefreiung gilt.
Weitere Informationen
Unser Änderungsantrag im Wortlaut
Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Kierspe (Vorgang)