Verfassungsgericht kippt 2,5%-Hürde für Kommunalwahlen

FWG: Fragwürdiges Demokratieverständnis von CDU, SPD und Grünen
Verfassungsgericht kippt 2,5%-Hürde für Kommunalwahlen

Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht in Münster hat gestern die in 2016 von SPD, CDU und Grünen beschlossene Sperrklausel von 2,5%bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Dagegen geklagt hatten mehrere Parteien.

Die Sperrklausel war beschlossen worden, weil nach Meinung von SPD, CDU und Grünen die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage infrage stehe, wenn mehr Klein- oder Splitterparteien bei Entscheidungen mitreden können. Ein Nachweis der Funktionsunfähigkeit konnte allerdings trotz diverser Rechtsgutachten nicht erbracht werden.

Es war der wiederholte untaugliche und arrogante Versuch, die eigene Machtbasis zu sichern und alles Neue aus den Räten und Kreistagen herauszuhalten. Man kann nicht einfach Stimmen unter den Tisch fallen lassen, die nicht an die etablierten Parteien gehen. Das ist ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis von CDU, SPD und Grünen!

 


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