Europawahl: 3-Prozent-Hürde verfassungswidrig

FREIE WÄHLER reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein

Die FREIEN WÄHLER haben gemeinsam mit der Ökologisch-Demokratischen Parte (ÖDP) Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl am 25. Mai 2014 eingereicht.

Als gemeinsamer Prozeßvertreter konnte der renomierte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim gewonnen werden, der seit den 1980er Jahren vor allem als Parteienkritiker in Erscheinung trat, immer wieder mehr direkte Demokratie in Form von Volksentscheiden forderte und zuletzt Mitte April diesen Jahres die sog. Verwandtenaffäre in Bayern aufdeckte, wo Landtagsabgeordnete ihre Ehegatten, Kinder und andere Verwandte auf Staatskosten beschäftigte. Prof. von Arnim lehrt an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und ist Mitglied des dortigen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.

Der Bundestag hatte – mit Ausnahme der Linken – das Gesetz im Juni in kaum mehr als einer Woche durchgepeitscht. Dringende Warnungen der eigenen Ministerialverwaltung und der Appell von 34 namhaften Staatsrechtlern wurden dabei schlicht ignoriert.

Daß die Klage erst jetzt eingereicht werden konnte, lag daran, daß das Gesetz erst in diesen Tagen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und damit rechtskräftig wurde.

Bereits vor zwei Jahren war Prof. von Arnim bereits gegen die 5-Prozent-Hürde vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und hatte gewonnen. Das Urteil bezieht sich allerdings formal nur auf diese Hürde womit es notwendig wurde, jetzt auch gegen die 3-Prozent-Hürde vorzugehen. In seiner Begründung stellte das Bundesverfassungsgericht damals klar, daß jede Sperrklausel für Europawahlen in Deutschland verfassungswidrig sind.

Kierspe

Auch die 5-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl wird mehr und mehr kritisch gesehen. Am 22. September entfielen fast sieben Millionen Stimmen (= 15,7%) auf Parteien, die unter der 5-Prozent-Hürde geblieben sind. Im Vergleich dazu wurden Linkspartei und Grüne zusammen von 7,4 Millionen Menschen gewählt. Das bedeutet, daß fast jeder sechste Wähler nach der Bundestagswahl nicht im Parlament vertreten ist.

Aus Sicht der FREIEN WÄHLER gehört zu einer repräsentativen Demokratie ein Parlament, daß möglichst dem Querschnitt der Bevölkerung und nicht nur dem Massen- und Mehrheitsgeschmack entspricht. Argumente, auch Andersdenkender sollen im Parlament diskutiert werden, anstatt sie auszugrenzen oder auf die Straße zu verweisen.

Hinzu kommt, daß das Europaparlament eine andere Funktionsweise hat, als der Bundestag. So wählt es zum Beispiel keine Regierung, ja, nicht einmal die EU-Kommission. Verhindert werden soll ganz offensichtlich, daß die Ideen der FREIEN WÄHLER von einem bürgernahen Europa der Regionen mit weniger Bürokratie im Europaparlament auch nur diskutiert werden – ebenso wie das Anprangern der völlig ungeeigneten Euro-Rettungsschirme für Krisenländer.

 

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