Meldegesetz: Widerspruch möglich!

Freie Wähler klären auf und stellen ein Formular zur Verfügung.

In der aktuellen Diskussion um die Neufassung des Melderechtes informieren wir über die bereits bestehenden Möglichkeiten für Kiersper Bürgerinnen und Bürger:

In Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis

In Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis

Nach dem Meldegesetz NRW (MG NRW) besteht ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 35 Abs. 1), an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Abs. 2).

Die Stadt Kierspe als Meldebehörde erteilt schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister nach den Bestimmungen des Meldegesetzes NRW. Nach § 34 Abs. 1a und 1c dürfen auch Auskünfte im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Gemäß § 34 Abs. 1b können Sie gegen die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im automatisierten Abruf über das Internet Widerspruch einlegen.

Deutscher Bundestag

© Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

Auch Auskünfte über Ehe- und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen (§ 35 Abs. 3). Eine Datenweitergabe an Adreßbuchverlage, ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adreßbüchern, bei der eine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten nicht zulässig ist, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung erteilt haben (§ 35 Abs. 4). Soweit die Datenweitergabe nur nach Einwilligung erfolgen darf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auch im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen Ihnen keine Kosten auferlegt werden.

Wir haben den Bürgermeister der Stadt Kierspe gebeten, ein solches Formular mit Absendemöglichkeit auf der Internetpräsenz der Stadt Kierspe anzubieten. Sie können auch von Ihren Widerspruchs- und Einwilligungsrechten mit u.a. Formular Gebrauch machen. Nach dem Ausfüllen und Ausdrucken unterschreiben Sie das Formular und senden es der Stadt Kierspe zu oder geben es im Bürgerbüro ab.

Download: Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre


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