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- Veröffentlicht am Donnerstag, 18.11.2010
Vergnügungsstättenkonzept macht keinen Sinn
Pro Kierspe: Zu keiner Zeit und an keinem Ort werden wir einer neuen Spielhalle zustimmen!
Die Berichterstattung der MZ über die Sitzung des Planungsausschusses am 16.11.2010 erfordert noch ein paar Klarstellungen:
Spielhallenbetreiber sind in Kierspe nicht willkommen!
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Tofote, hat nicht gesagt, daß die CDU gegen eine Spielhalle am Wildenkuhlen sei. Er hat nur klargestellt, daß die CDU niemals einen Antrag stellen würde, eine Spielhalle in Kierspe zu etablieren. In seinem Beitrag hat er viel von „Rechtsbeugung“ gesprochen, die angeblich vorläge, wenn man dem "Fun-Park" des Herrn Bluhm nicht zustimmen würde. Nichts gesagt hat er über die Sorgen und Nöte der Bevölkerung, die mehrheitlich Probleme in einer Ansiedlung einer Spielhalle sieht.
Wir haben in der Sitzung klargestellt, daß es auch mit einem sog. Vergnügungsstättenkonzept keinen Schutz vor Spielhallenansiedlungen gibt. Das wurde uns in der Sitzung vom Bürgermeister Frank Emde und vom Stadtplaner Rainer Schürmann zudem ausdrücklich bestätigt.
Worum geht es also? Das Vergnügungsstättenkonzept soll Standorte aufzeigen, an denen eine Ansiedlung von Spielhallen ermöglicht wird, also sogenannte "Vorrangflächen". Für die Mehrheitsfraktionen und die Verwaltung scheint dies der Wildenkuhlen zu sein.
Wir dagegen unterstützen die von den Kirchen ins Leben gerufene Unterschriftenaktion und wünschen uns eine derart rege Beteiligung, daß sie nicht nur ein Signal setzt, sondern einem Bürgervotum gleicht. Wir sind nicht der Meinung von Herrn Tofote, daß diese nichts brächte, weil man rechtlich damit nichts anfangen könne.
Möglicherweise ist es so, daß wir keine rechtliche Handhabe gegen eine Spielhalle am Wildenkuhlen haben. Wir haben aber eine politische! Diese Überzeugung teilen wir mit vielen Kiersperinnen und Kierspern. So wie Oliver Busch (SPD) es in der Sitzung sagte, sind auch wir der Meinung, daß sich Kierspe und seine Bürger mit allen Mitteln gegen eine solche Spielhalle stemmen sollte. Wenn der Investor eine solche dann dennoch gegen den Willen einer ganzen Stadt und ihrer Bürger etablieren will, soll er den ablehnenden Beschluß doch gerichtlich überprüfen lassen. Klar muß für ihn sein, daß er hier nicht willkommen ist!
Darüber hinaus werden wir zu keiner Zeit und an keinem Ort einer neuen Spielhalle zustimmen, und somit auch keiner Regelung zu "Vorrangflächen" für derartige Geschäftemacher. Dies verstehen wir als politisches Signal an alle, die mit Sucht und Verelendung ihr Geld verdienen.