OVG hebt Bebauungsplan "Östlich Rathaus" auf.

Schallende Ohrfeige für Bürgermeister Frank Emde. Niederlage sollte ein Anlaß für einen Schlußpunkt sein.

In dem Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Östlich Rathaus der Stadt Kierspe, das unser Mitglied Bernd Windisch mit unserer Unterstützung angestrengt hatte, fand am 12.02.2009 vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine mündliche Verhandlung statt.

Sitzungssaal des OVG Münster

Die Verhandlung fand im Sitzungssaal 1 des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster statt.

Nach einer ca. dreistündigen Verhandlung (!) erklärten die Richter des 7. Senats unter Vorsitz des Richters am Oberverwaltungsgericht Stehr in ihrem Urteil den Bebauungsplan Östlich Rathaus für ungültig und hoben diesen damit auf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

In einem Normenkontrollverfahren geht es – wie der Name es schon sagt – ausdrücklich um Normen, die vom Gericht überprüft werden, nicht um Inhalte. Diese sind im politischen Raum zu bewerten. Also stand hier auch nicht der Sinn oder Unsinn des Mega-Baugebietes Östlich Rathaus zur Disposition sondern es wurde ausschließlich geprüft, ob die vom Gesetz vorgeschriebenen Normen eingehalten wurde. Dies wurde, wie der Gerichtssprecher wohl richtig mitteilte, klar mit Nein beantwortet.

Das Urteil macht zwei Dinge unmißverständlich klar:

1. die Stadt Kierspe hat gegen geltendes Recht verstoßen

2. der Bebauungsplan Östlich Rathaus existiert nicht mehr.

Diese Niederlage vor dem zweithöchsten Gericht des Landes NRW ist insbesondere für den Bürgermeister eine schallende Ohrfeige. Die Äußerung, daß er sich darüber "erfreut" zeige, kann man z.Z. wohl nur als Karnevalsscherz interpretieren und ist nicht mehr als "Schönreden". Auch die Wiederholung, daß es "nur ein kleiner Fehler" und "unkompliziert heilbar" sei, entbehrt jeglicher Grundlage. Fakt ist, daß die von der Stadt Kierspe gemachten Fehler für eine Niederlage vor dem OVG ausreichend waren. Heilbar ist dies nicht. Man kann höchstens das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nocheinmal ganz von vorne beginnen.

Wir fragen uns zudem ernsthaft, ob die Mitarbeiter der Stadtverwaltung in der gleichen Gerichtsverhandlung waren, wie wir (der Bürgermeister glänzte übrigens durch Abwesenheit). Der Vorsitzende Richter ist dort nämlich sehr ausführlich auf die in Östlich Rathaus vorkommenden bedrohten Tierarten eingegangen und hat die Abwägung dieser Umweltbelange stark kritisiert.

In einer sehr intensiven Befragung wurde dabei insbesondere der damalige von der Stadt beauftragte Sachverständige, Herr Schürmann, jetzt designierter Sachgebietsleiter des Bau- und Planungsamtes der Stadt Kierspe, auf das Äußerste bloßgestellt: die Reptilien welche er in seinem damaligen Gutachten als "vor Ort nicht vorhanden" deklariert hatte, konnte er auf Nachfrage des Vorsitzenden nicht einmal beschreiben. Auch daß diese Glattnattern wechselwarme Lebewesen sind, und somit zu der Zeit seiner Begutachtung vor Ort gar nicht an der Oberfläche zu finden sind, wußte er nicht.

Desweiteren wurde in der Tat die Offenlegung bemängelt. Diesen Fehler haben wir allerdings schon am 17.01.2008 in einem Schreiben an den Bürgermeister bemängelt. Trotzdem wurde die Satzung am 28.02.2008 beschlossen, was dann zur Niederlage vor dem OVG führte.

Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich, und stellen fest, daß uns die Tatsachen – heute mehr denn je – auch weiterhin Recht geben, denn es wird immer klarer, daß sich die Stadt Kierspe mit dem Mega-Baugebiet Östlich Rathaus finanziell übernommen hat. Es liegt bis heute nur ein Bauantrag eines Großinvestors vor, der allerdings mit dem nun nicht mehr existenten Bebauungsplan gar nicht zu realisieren gewesen wäre. Es hätte also – wie bei der Aufstellung des Bebauungsplanes auch – getrickst werden müssen. Zur Zeit steht also der Bürgermeister ziemlich nackt im Regen.

Der Urteilsspruch von Münster hat gezeigt, daß es sich lohnt, seine verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Wir werden deswegen die Entwicklung des Mega-Baugebietes "Östlich Rathaus" auch weiterhin mit unserem bisherigen Rechtsanwalt kritisch begleiten und uns nicht davon abhalten lassen, unsere Rechte wahrzunehmen und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Das ist nicht nur legitim, sondern das erwarten auch viele Kiersper Bürgerinnen und Bürger von uns.

Auch das nächste Mega-Projekt, die Nordumgehung, werden wir kritisch begleiten, denn wir sind zwar klar für eine Nordumgehung, aber nicht für dieses Jahrhundertbauwerk durch die Wohnzimmer der Kierspe Bürger. Und selbstverständlich stehen wir den Betroffenen beratend und unterstützend zur Seite.

Schon Cicero wußte in seinen Philippischen Reden: "Jeder Mensch kann irren, nur der Dumme wird im Irrtum verharren". Mit anderen Worten: Diese Niederlage vor dem OVG sollte für die Finanzhasardeure der Stadtverwaltung eigentlich ein Anlaß für einen Schlußpunkt unter das Mega-Baugebiet Östlich Rathaus sein, anstatt immer wieder mit dem Kopf vor die Wand zu rennen.

 


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