Einwohnerfragestunde auch in Ausschüssen etablieren!

Zum Fragerecht von Bürgerinnen und Bürgern

In Kierspe gibt es jeweils zu Beginn und zum Ende einer jeden Ratssitzung die „Stunde der Öffentlichkeit“[1]. Hier haben die Kiersperinnen und Kiersper die Möglichkeit, ihr Anliegen dem Bürgermeister vorzutragen, der die aufgeworfenen Fragen beantworten muss.

Einwohnerfragestunde

Begründung des Einwohnerantrages im Rat der Stadt Kierspe am 18.09.2007 durch Peter Christian Schröder.

Mit diesem Instrumentarium soll die Bürgerbeteiligung gefördert und die demokratische Möglichkeit geschaffen werden, durch Fragen bei Angelegenheiten der Stadt politisch mitzuwirken. Hier können alle Fragen gestellt werden, die sich auf Angelegenheiten der Stadt Kierspe beziehen. Die Fragen sollten kurz gefasst sein, eine kurze Antwort ermöglichen und keine Feststellungen oder Wertungen enthalten.

Weil jedoch die für den Rat geltenden Vorschriften grundsätzlich auch für das Verfahren in den Ausschüssen angewendet werden[2], müßte es die „Stunde der Öffentlichkeit“ eigentlich auch vor und nach allen Ausschußsitzungen geben. Dies aber ist bisher nicht der Fall.

Die Wählergemeinschaft Pro Kierspe hat diesen Mangel deshalb dem Bürgermeister mitgeteilt und ihn gebeten, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorschrift in Zukunft auch eingehalten wird.

Zudem appellieren wir an alle Kiersperinnen und Kiersper: Machen Sie von Ihrem Fragerecht Gebrauch! Wir sind Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Anfrage gerne behilflich und geben Ihnen Tipps zur gezielten Verfolgung Ihrer Interessen. Sollten Sie also Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne!


Fußnoten

[1]  § 3 (4) a) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kierspe

[2] § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kierspe

 


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