Google Street View: Widerspruch ist möglich

FWG weist auf Möglichkeiten hin, sich gegen Aufnahmen des Lebensumfeldes zu wehren und bietet Musterschreiben an
Kierspe

Vor ca. einer Woche kam die Meldung über Facebook, daß Google-Street-View-Fahrzeuge durch Kierspe fahren. Nachdem wir vor einiger Zeit schon einmal darauf hingewiesen haben, daß es durchaus möglich ist, sich gegen Aufnahmen des Lebensumfeldes zu wehren und beispielsweise auch Widerspruch gegen Google Street View einzulegen, wollen wir das aus aktuellem Anlaß jetzt noch einmal daran erinnern.

Diese Vorgehensweise der Fa. Google, ganze Straßenzüge zu filmen, stößt bei den Datenschützern in Deutschland auf große Kritik, denn die Aufnahmen von Personen und Kfz-Kennzeichen geschehen ohne die Einwilligung der betroffenen Personen.

Kierspe

Google-Maps-Auto auf Tour

Bild: Cornischong / wikipedia.de

Ganz neue Möglichkeiten für „Bösewichte“: Facebook und Streetview

So können beispielsweise Einbrecher nach Ansicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) durchaus Nutzen aus dem Online-Kartendienst Google Street View ziehen und in Verbindung mit Facebook-Urlaubspostings ihre Einbrüche oder Raubüberfälle gezielt vorbereiten, ohne sich in die Nähe des Tatortes zu begeben. Sie können Gebäude und Grundstücke gefahrlos auszuspähen und Fluchtwege besser planen.

Diese Vorgehensweise stößt bei den Datenschützern in Deutschland auf große Kritik, denn die Aufnahmen von Personen und Kfz-Kennzeichen geschehen ohne die Einwilligung der betroffenen Personen.

Zuständig für die datenschutzrechtlichen Belange der Firma Google in Deutschland ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Bundeslandes Hamburg, weil die Firma Google dort den deutschen Geschäftssitz innehat. Diese Datenschutzbehörde erreichte in Verhandlungen mit Google, daß Bürgerinnen und Bürger einen Widerspruch gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. Grundstückseigentum einlegen können.

Wie können Sie Ihren Widerspruch kundtun?

Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern Ihres Anwesens können Sie folgendermaßen kundtun:

  • durch ein Widerspruchsschreiben an Google (Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise)
    Format: MS-Word-Dokument (.doc)    » mehr
  • durch ein Verbotsschild für Google Street View (ideal geignet als Aufsteller für den Vorgarten)*
    Format: PDF (.pdf); Größe: A4     » Größe: A4     » Größe: A3

Die Vorlagen sind z.T. übernommen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Anstalt öffentlichen Rechts). Die digitale wie analoge Weiterverbreitung dieser Dateien ist ausdrücklich erwünscht!

Hinweise

zum Einlegen von Widersprüchen gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst "Google Street View"

Informationen von Google, wo Aufnahmen für Google Street View gemacht werden, finden sie auf der folgenden Webseite:

http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9

  1. Jeder Bürger hat das Recht und die Möglichkeit, der Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.

     

  2. Widersprüche sind entweder per eMail zu richten an
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    oder postalisch an

    Google Germany GmbH
    Betr. Street View
    ABC-Straße 19
    D-20354 Hamburg.


    Zur Beweissicherung sollte die Korrespondenz für die eigene Akte ausgedruckt bzw. kopiert oder archiviert werden. Im Betreff der Antwort-Mail steht ein Mail-Code, der sollte mit ausgedruckt werden.

     

  3. In dem Widerspruch sollten konkret die Gebäude bzw. Grundstücke, Fahrzeuge etc. (möglichst mit Adresse) benannt werden, die vom Widerspruch erfaßt werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Im Einzelfall, z. B. zur Vermeidung von Mißbrauch, ist es zulässig, daß die Berechtigung für den Widerspruch durch Google Germany GmbH geprüft wird.

     

  4. Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen, z.B. der Nennung von Gesetzesnormen, abhängig. Unerheblich ist auch, ob der Widerspruch elektronisch oder schriftlich eingereicht wird. Google hat zugesagt, alle Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) umzusetzen.

     

  5. Die Freie Wählergemeinschaft Kierspe nimmt keine Widersprüche für die Google Germany GmbH entgegen. Die direkte Wahrnehmung des Widerspruchrechtes obliegt jedem Bürger selbst.

     


Fußnote

* Das Plakat darf nicht so angebracht werden, daß es Auswirkungen auf den Verkehr haben kann. Es handelt sich bei dem Plakat um einen Widerspruch gegenüber Google, verbunden mit der Aufforderung, Bilder dieses Grundstücks bzw. Dieser Wohnung nicht im Internet zu veröffentlichen. Da Google 360-Grad Panoramabilder erstellt, sollte das Plakat - auch zwecks eindeutiger Zuordnung zu einem Grundstück bzw. einer Wohnung - parallel zum Straßenverlauf aufgestellt werden. So wird es bei einem Blick auf das Grundstück voll erfaßt; zugleich können Verkehrsteilnehmer nicht irritiert werden.

 


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