Dichtheitsprüfung: Die Abzocke geht weiter!

Freie Wählergemeinschaft fordert Überprüfungen nur bei begründetem Verdacht auf Verunreinigungen des Grundwassers
Kierspe

Dichtheitsprüfung: Die Abzocke geht weiter!
Quelle: pixelio.de / Hartmut910

„Sind die da oben noch dicht?“ Das fragten sich vor rund zwei Jahren viele Bürgerinnen und Bürger, als die damalige rot-grüne Minderheitsregierung das Thema Dichtheitsprüfung auf den Plan brachte und damit die Eigenheimbesitzer in Nordrhein-Westfalen unter den frei erfundenen Generalverdacht der Undichte ihrer baubehördlich genehmigten dichten Abwasserrohre stellte.

Peter Christian Schröder, Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft in Kierspe, stellte klar: „Schon damals haben wir dagegen opponiert und für Kierspe zumindest erreicht, daß die Dichtheitsprüfung zwar beschlossen, aber bis zu einer endgültigen Regelung ausgesetzt wird. Zudem wurde auf unsere Initiative hin eine Resolution des Rates an die Landesregierung beschlossen, die sich gegen die Dichtheitsprüfung wendete.“

Mittlerweile gibt es wieder eine stabile rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen. Dennoch scheint der Einzug des normalen Menschenverstandes in den Landtag von NRW nicht stattgefunden zu haben, denn am 27.02.2013 hat die neue rot-grüne Koalition die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen. Das Änderungsgesetz wird mit seiner Veröffentlichung in ca. 3 bis 4 Wochen in Kraft treten.

Durch dieses Änderungsgesetz hat Rot-Grün jetzt die Dichtheitsprüfung trotz mangelndem Nutzen sozusagen durch die Hintertür durchgebracht und leistet damit immer noch einer Abzocke der nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger Vorschub, denn

  • in Wasserschutzgebieten sollen private Abwasserrohre von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis 2015, und neuere Gebäude bis 2020 überprüft werden.
  • außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Kommunen per Satzung zuständig, ob geprüft wird.

Und dann die Hintertür: Dort, wo bereits per Satzung eine Dichtheitsprüfung angeordnet ist, besteht diese Regelung fort, nämlich in den meisten Städten und Gemeinden!

Dies ist einmal mehr ein Beispiel von typischer Klientelpolitik mit einer undurchsichtigen Gesetzeslage. Der Bürger wird weiter gegängelt und unter Generalverdacht gestellt, aber was ist mit den undichten Pipelines der großen Raffinerien im Süden von Köln – Stichwort „Kerosinsee“?

Dichtheitsprüfung eigentlich Bundessache.

Obwohl die Dichtheitsprüfung bereits ab dem 01.03.2010 durch ein Bundesgesetz geregelt werden sollte, haben NRW und Hamburg als einzige Bundesländer im Vorgriff gehandelt. Uns sollte zu denken geben, daß unsere benachbarten Bundesländer keine Regelungen zur Kanalsanierung geschaffen haben. Gibt es dort  kein verseuchtes Grundwasser oder wird dort die Gefahr realistischer eingeschätzt?

Der urplötzlich in NRW frei erfundene Generalverdacht der Undichte unter und vor Privathäusern müsste nach rechtsstaatlichem Selbstverständnis unabdingbar zuerst durch neutrale wissenschaftliche Untersuchungen in seiner tatsächlichen Auswirkung auf die Trinkwasserqualität bewiesen werden, bevor Milliarden Euro Bürgervermögen vernichtet werden. Eine Sanierung kann von 5.000 Euro bis zu 20.000 Euro kosten. Dort wo die Belastungen der Trinkwasserqualität weit unter den geforderten Grenzwerten liegen, wie zum Beispiel hier in Kierspe, verbietet sich jede weitere ernst zu nehmende Diskussion von selbst. Es herrschen in einem Privathaushalt vollkommen andere chemische und physikalische Bedingungen als in einem öffentlichen Kanal.

Änderung der Kiersper Entwässerungssatzung jetzt!

Unsere Mitglieder im Umwelt- und Bauausschuß, Claudia Maiwurm und Peter Christian Schröder, haben die Stadtverwaltung in einem Fraktionsantrag aufgefordert, dem Rat einen Satzungsentwurf zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen, in dem die Rücknahme der durch Ratsbeschluß erfolgten Regelungen zur Kanaldichtheitsprüfung zu regeln. So können wenigstens einige Privathaushalte in Kierspe vor der Abzocke geschützt werden, während der größte Teil – nach wie vor – in den Wasserschutzgebieten angesiedelt sind, die immer noch von diesem unseligen Gesetz betroffen sind.

Wir haben den Kanal voll von staatlicher Abzocke! Wir fordern deshalb auch weiterhin Überprüfungen nur bei begründetem Verdacht auf Verunreinigungen des Grundwassers!


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