Dichtheitsprüfung sofort stoppen!

Pro Kierspe: Umsetzung vernichtet Bürgervermögen. Bundeseinheitliche Regelung gefordert.

Die Pro Kierspe Fraktion ist der Meinung, daß die Dichtheitsprüfung in Kierspe sofort gestoppt werden muß, weil sie die Bürger unverhältnismäßig belastet und die Umwelt nur marginal entlastet.

Peter Christian Schröder

Peter Christian Schröder

Obwohl die Dichtheitsprüfung bereits ab dem 01.03.2010 durch ein Bundesgesetz geregelt werden sollte, haben NRW und Hamburg als einzige Bundesländer im Vorgriff gehandelt. Uns sollte zu denken geben, daß unsere benachbarten Bundesländer keine Regelungen zur Kanalsanierung geschaffen haben. Gibt es dort  kein verseuchtes Grundwasser oder wird dort die Gefahr realistischer eingeschätzt?

Es ist zudem bisher noch vollkommen unklar ob private Abwasseranlagen künftig überhaupt unter den § 61 Abs. 2 WHG fallen sollen. Der Privatmann leitet schließlich mit seinen baubehördlich genehmigten dichten Rohren in eine Abwasseranlage der öffentlichen Hand ein, die nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal zu überwachen und ggf. zu sanieren ist.

Der urplötzlich in NRW frei erfundene Generalverdacht der Undichte unter und vor Privathäusern müsste nach rechtsstaatlichem Selbstverständnis unabdingbar zuerst durch neutrale wissenschaftliche Untersuchungen in seiner tatsächlichen Auswirkung auf die Trinkwasserqualität bewiesen werden, bevor Milliarden Euro Bürgervermögen vernichtet werden. Eine Sanierung kann von 5.000 Euro bis zu 20.000 Euro kosten. Dort wo die Belastungen der Trinkwasserqualität, wie zum Beispiel hier in Kierspe, weit unter den geforderten Grenzwerten liegen, verbietet sich jede weitere ernst zu nehmende Diskussion von selbst. Es herrschen in einem Privathaushalt vollkommen andere chemische und physikalische Bedingungen als in einem öffentlichen Kanal.

Die Stadt Kierspe kann natürlich nichts dafür, das sie vom Land zu so einem Gesetz gezwungen wird, aber trotzdem sollte die Stadt – solange die Rechtslage in der Bundesrepublik nicht eindeutig ist – sich bei der  Durchführung von Dichtheitsprüfungen zurückhalten und abwarten, bis es eine bundeseinheitliche Regelung gibt.

Aus diesem Grunde hat unser Fraktionsvorsitzender Peter Christian Schröder gestern in der Ratssitzung gefordert, wie in anderen Städten parteiübergreifend schon geschehen, die Umsetzung dieses Gesetzes zur Dichtheitsprüfung solange auszusetzen bis eine endgültige Klärung vorliegt.

 


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