Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept erarbeiten.

Neue Perspektiven für Kierspe. Umgehungsstraße und Bahnverbindung von zentraler Bedeutung.

Die Städte und Gemeinden Deutschlands stehen vor den größten Herausforderungen seit der Wiederaufbauphase der 50er Jahre. Scheinbar dauerhafte Finanzprobleme, bevorstehende bevölkerungsstrukturelle Umwälzungen, ein nach wie vor ungebremster Landschaftsverbrauch und ein zunehmend interkommunaler Wettbewerb um die Neuansiedlung von Gewerbebetriebe aber auch um Einwohner, sind Probleme und Tendenzen, denen sich auch die Stadt Kierspe stellen muß.

Kierspe braucht ein Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept auf der Grundlage der Agenda 21.

Kierspe braucht ein Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept auf der Grundlage der Agenda 21.

Es wird deutlich, daß Kierspe langfristig und dauerhaft in allen Bereichen kommunalen Handelns einem enormen Veränderungsdruck ausgesetzt ist. Das wiederum macht auf der strategischen Ebene und im operativen Geschäft unverzügliches Handeln erforderlich.

Aus diesem Grund haben Martin Schlüchting und Peter Christian Schröder in einem Schreiben an den Bürgermeister gem. § 24 (1) GO NW angeregt, daß der Rat der Stadt Kierspe auf der Grundlage der Agenda 21¹, die auch Kierspe beschlossen hat, ein zukunftsfähiges Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept mit folgenden Schwerpunkten in Auftrag gibt:

  1. Regularien für den Schutz von Natur und Umwelt in Form eines Umweltkontos.
  2. Erschließung neuer wirtschaftlicher Potentiale wie z.B. Freizeit- und touristische Angebote incl. entsprechender Infrastruktur.
  3. Stopp jeglichen neuen Flächenverbrauches für Gewerbe- und Wohngebiete; prioritäre Bewerbung und Vermarktung vorhandener Freistandskapazitäten.
  4. Weiträumige Vorbeileitung der überregionalen Güter- und Frachtverkehre um den Stadtraum Kierspe sowie Kanalisierung der Andienungsverkehre für die gewerblichen Nutzungen im Gewerbe- und Einzelhandelsgebiet Wildenkuhlen.
  5. Neuanbindung an den Schienenpersonennahverkehr mit dem Schwerpunkt der Erreichbarkeit des Bergischen und Kölner Raums.

Ein Stadtentwicklungskonzept² bietet alle Chancen, absehbaren Trends und Problemstellungen entgegenzusteuern und Chancen und Potenziale nachhaltig auszuschöpfen. Es ist auf einen langen Betrachtungszeitraum angelegt, außerdem fachübergreifend und bietet die Möglichkeit, jenseits der laut Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrenswege aktiv werden zu können.

Verkehrsentwicklungsplan³

Die Bewältigung der Verkehrsströme in und um Kierspe ist eine Herausforderung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Um die zukünftige Entwicklung des Straßennetzes, der Bus- und Bahnangebote, nicht zuletzt auch um sichere Bedingungen zu Fuß und mit dem Fahrrad in den einzelnen Stadtteilen konkret zu entwickeln, muß im Anschluß an ein Stadtentwicklungskonzept ein Verkehrsentwicklungsplan erstellt werden, der ein Handlungskonzept und ein mittelfristiges Maßnahmenprogramm zur Gestaltung des gesamten Verkehrs (Auto-, Bahn-, Bus-, Fuß- und Radverkehr) beinhaltet.

Bahnverkehr

Zu einer seriösen Verkehrsplanung gehört auch die Frage einer Bahnanbindung für Kierspe. In 2003 wurde mit der Aufnahme des Zugverkehrs zwischen Gummersbach und Marienheide die erste Stufe der Reaktivierung der sog. „Volme-Agger-Bahn“ umgesetzt. In einer zweiten Stufe erfolgt 2013 die Fortführung des Schienenpersonennahverkehrs von Marienheide bis Meinerzhagen und in einer dritten (zeitlich nicht festgelegten) Stufe soll dann Verbindung Meinerzhagen – Brügge, also an die sog. Volmetalbahn, hergestellt werden.

Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist es für Kierspe von zentraler Bedeutung eine funktionierende und akzeptable Schienenanbindung in die Ballungsräume Köln und Ruhrgebiet zu haben. Eine möglichst schnelle Umsetzung der o.g. dritten Stufe muß deshalb angestrebt werden.


Fußnoten

¹ Die Grundsätze der Agenda 21:
• Die Naturreichtümer von Kierspe müssen bewahrt und entwickelt werden.
• Voraussetzung für eine zukunftsbeständige Stadt ist die soziale Gerechtigkeit.
• Flächennutzungsstrukturen müssen zukunftsbeständig sein.
• Die Strukturen städtischer Mobilität müssen zukunftsbeständig sein.
• Die Bürger müssen beteiligt und die örtliche Gemeinschaft in den Prozess der nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.
• Die Kommunalverwaltung muß auf Zukunftsbeständigkeit ausgerichtet sein.

²  Als Stadtentwicklungskonzept bezeichnet man zusammenfassend alle Überlegungen zu Zielsetzungen, die für die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen, die Stadtgestaltung und Landschaftspflege auf längere Sicht für die Stadt und ihr Umland angestrebt werden sollen.

³  Ein Verkehrsentwicklungsplan legt Ziele und Strategien für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fest und dient als Orientierungspunkt für Politiker, Planer und Bürger. Beabsichtigt wird mit einem Verkehrsentwicklungsplan das Vermindern, Verlagern und Steuern des Verkehrsaufkommens einer Stadt oder Gemeinde. Auf diesem Wege kann die Lebensqualität erhöht und der Umweltschutz forciert werden.

 


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