Pro Kierspe regt die Einrichtung eines Friedwaldes in Kierspe an

Teilweise Umwandlung des Ehrenhains wäre zeitnah umzusetzen.

Nach § 15 (6) BestG NRW kann die Asche verstorbener Menschen in einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich durch Verstreuung beigesetzt werden, sofern diese Art der Beisetzung von Todes wegen verfügt und der Behörde dieses nachgewiesen wird und die Beisetzung bodennutzungsrechtlich zulässig ist.

Der Ehrenhain unterhalb des Friedhofes bietet sich mit seinem Eichenbestand 
	als Friedwald an.

Der Ehrenhain unterhalb des Friedhofes bietet sich mit seinem Eichenbestand als Friedwald an.

Die Stadt Kierspe hat für diese Art der Beisetzung sehr gute Voraussetzungen; sie ist nämlich Eigentümer des Ehrenhaines mit einem Eichenbestand unterhalb des kommunalen Friedhofes.

Gem. § 24 (1) GO NW haben daher Gerard van der Velden und Hannelore Hemmerling stellvertretend für die Wählergemeinschaft Pro Kierspe in einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Kierspe angeregt, daß sich der Rat der Stadt Kierspe in seiner nächsten Sitzung mit dem Antrag auf Einrichtung eines Friedwaldes in einem Teilbereich des Ehrenhaines befaßt.

Wir gehen mit einiger Sicherheit davon aus, daß für diese Art der Bestattungen ein ausreichend großer Bedarf vorhanden ist: Da diese Möglichkeit der Bestattung in NRW bis vor ein paar Jahren noch nicht bestand, wurden aus NRW sehr viele Tote in die benachbarten Niederlande überführt, dort verbrannt und anschließend in der o.g. Form bestattet.

Zudem haben unsere Recherchen ergeben, daß in einem relativ großen Umkreis diese Bestattungsform noch nicht durchgeführt wird, so daß eventuell auch aus anderen Städten und Gemeinden die Asche Verstorbener hier in Kierspe beigesetzt werden könnte. Damit könnte ein entsprechend höherer Deckungsbeitrag durch anfallende Gebühren zu erreichen sein.


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